Allgemeines  

Diesen und allen zukünftigen Geschäftsbeziehungen liegen die nachfolgend wiedergegebenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Abreden sowie dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der AGB zur Folge.

Diese AGB sind grundsätzlich Bestandteil eines jeden Vertragsangebotes. Mit seiner Unterschrift auf dem Vertragsangebot (Vertragsannahme) bzw. seiner mündlichen Auftragserteilung und dem unwidersprochenen Zugang einer kaufmännischen Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber (AufG) die Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag ausdrücklich anerkannt. Dies schließt zugleich ein, daß der AufG die vom Auftragnehmer (AufN) vertraglich gebundenen Lieferanten (Dritte) nicht selbst kontaktiert. Das gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus, außer es liegt eine schriftliche Einwilligung der Firma WerbeMacher vor.


       
     
  Angebote/Vertragsabschluß  

Vertragsangebote binden uns nur, wenn wir sie schriftlich abgeben und deutlich als „bindendes Angebot“ kennzeichnen. Davor liegende Korrespondenzen und Verhandlungen sind freibleibend. Verträge kommen spätestens durch stillschweigende Ausführung auch aufgrund einer mündlichen Bestellung zustande; Terminaufträge jedoch nur, wenn wir die Ausführung schriftlich zusagen. Jedes Angebot hat max. 4 Wochen Gültigkeit. Angebote sind netto und gelten zzgl. MwSt, Fracht, Verpackung, Porto u.ä. Erfolgt eine Montage vor Ort, wird die technische Ausrüstung (wie z.B. Leitern) zusätzlich berechnet.

 
           
  Preise/Zahlungsbedingungen  

Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung bei Lieferung auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme sofort fällig. Bei Aufträgen ab 500,00 € netto bzw. bei reinen Gestaltungsaufträgen wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % vor Auftragsbeginn fällig. Der AufN ist berechtigt, für Mahnschreiben Mahnkosten in Höhe von jeweils € 5,00 zu berechnen. Hinsichtlich Verzug und Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der AufN ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis bis 14 Tage vor Lieferung zu erhöhen, wenn sich für ihn nach Vertragsabschluß unvorhersehbar Umstände ergeben, die die wesentlichen Preisbestandteile erhöhen oder gar neu entstehen lassen. Eine Preisänderung ist jedoch nur dann zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und Lieferung ein Zeitraum von 4 Monaten liegt und die Erhöhung nicht mehr als 5 % beträgt.

 

 
     
  Änderungen  

Von uns unbeeinflußbare Abweichungen unserer Waren behalten wir uns ausdrücklich vor.

 
     
  Lieferung  

Ab einem Netto-Bestellwert von 250,00 € erfolgt die Lieferung frei Haus.

Für Aufträge, die innerhalb von 48 Stunden geliefert werden sollen, kann ein Expressaufschlag von bis zu 25 % vom Auftragswert berechnet werden.

Auftretende Wartezeiten, Arbeitsbehinderungen bzw. Ausfall, z.B. wegen schlechter Wetterverhältnisse oder unvorhergesehener Ereignisse können zu einer Verlängerung der im Vertrag enthaltenen Ausführungs- und Lieferzeit führen.

Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Die Lieferung erfolgt an die sich aus dem Auftrag (Vertragsannahme) ergebende Adresse des AufG.

 

 
     
  Beanstandungen/Haftung  

Der AufG ist verpflichtet, sofort nach erfolgter übergabe/Empfang die Ware/ Dienstleistung zu prüfen und Beanstandungen bei übergabe sofort und bei Versand nach Empfang innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage des Lieferscheines schriftlich geltend zu machen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Fristen.

Schadensersatzansprüche aus Verzug sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht durch grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht worden ist. Die Haftungshöhe ist auf den doppelten Auftragswert beschränkt.

Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der AufG nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Alle anderen Ansprüche aufgrund von Sachmängeln, insbesondere Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Macht der AufG ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Sachmangels geltend, so bleibt er zur Zahlung des auf den mangelfreien Teil der Lieferung entfallenden Betrages verpflichtet.

Bei der übergabe von Materialien durch den Auftraggeber gehen wir grundsätzlich davon aus, daß der AufG das Verfügungsrecht darüber besitzt und sonstige Rechte Dritter ausgeschlossen sind.

 

 
     
  Eigentumsvorbehalt  

Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des AufN. Der AufG ist zur Weiterveräußerung und Verwendung nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt und mit der Maßgabe, das die Forderung im vorstehenden Sinne auf uns übergeht.

 
     
 

Designleistungen

 

Unsere Dienstleistungen sind an den Tarifvertrag für Designleistungen (SDSt/ AGD) gebunden. Uns verbleiben die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrecht. Ohne unsere schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, Gestaltungen aus unserem Haus (eingeschlossen sind auch alle Ideen und Entwürfe z.B. Werbeflyer, Firmenimages, Aushänge u.ä.) sowie jegliche Präsentationen, an Dritte zu übertragen oder zu verwenden. Das gilt auch für abgewandelte Formen, entzogen aus unseren Layouts. Hat der AufG eine solche schriftliche Genehmigung erhalten, ist er zugleich verpflichtet, den Dritten über das Verbot der Weitergabe zu unterrichten. Das Nutzungsrecht für unsere Gestaltungen wird jeweils nur für diesen einen Auftrag erteilt. Eine Nutzung des Layouts und Signets darüber hinaus muß jeweils neu vereinbart werden. Wurde bereits im Vertrag auf Wunsch des AufG ein dauerndes Nutzungsrecht gegen ein höheres Entgelt vereinbart, so gilt ausschließlich die spezielle Regelung im Vertrag.

Wünscht der AufG eine Entwurfszeichnung (-skizze) (als Teilauftrag/Vorleistung) und wird im Anschluß der Auftrag nicht erteilt, dann sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 75,00 € bzw. bei größeren Aufträgen entsprechend dem zur Erstellung benötigten Zeitaufwand (60,00 €/Stunde) zur Entwurfserstellung in Rechnung zu stellen. Der AufG kann unbeschadet dessen den Nachweis führen, daß ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 

 
     
  Erfüllungsort und Gerichtsstand  

Erfüllungsort und - im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr - ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin.

 
 
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